FAHRSCHULE KÄSTNER in Hitzacker und Lüchow

Begleitetes Fahren mit 17....

Hier bei uns in Niedersachsen fing im April 2004 alles an. Das so genannte begleitete Fahren mit 17.                                                                                                                                                                     Es ermöglicht bereits 17-jährigen, unter Begleitung, Fahrzeuge der Klassen B und BE im öffentlichen Straßenverkehr zu fahren.  Aufgrund des großen Zuspruchs und nicht zuletzt wegen des großen Erfolges nimmt mittlerweile ganz Deutschland daran teil.

Die Fahrausbildung unterscheidet sich nicht von der eines 18-jährigen. Lediglich werden bei der Fahrerlaubnis-Antragstellung Personen benannt die als Begleitpersonen eingesetzt werden sollen.

Anforderung an die Begleitpersonen :

- Mindestens 30 Jahre alt.
- Mindestens 5 Jahre im Besitz der Fahrerlaubnisklasse B.
- Nicht mehr als 3 Punkte im Verkehrszentralregister Flensburg.
- Nicht mehr als 0,5 Promille Blutalkoholkonzentration bei der Fahrbegleitung.


Weitere wissenswerte Infos hierzu :

- Die theoretische Prüfung kann frühestens 3 Monate vor Erreichen des 17. Lebensjahres
 
absolviert werden.
- Die praktische Prüfung frühestens einen Monat davor.

Sollte der "endgültige" Führerschein am 18. Geburtstag nicht vorliegen, darf mit der Bescheinigung zum begleiteten Fahren  auch allein gefahren werden. Maximal aber 3 Monate. Also rechtzeitig um den Führerschein kümmern !!!

 

Für weiteren Fragen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung........ 

 

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